Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 BKrFQV). Die gesamte Ausbildung dauert 140 Stunden zu 60 Minuten. Das entspricht 186,67 Unterrichts-stunden zu 45 Minuten. Davon sind mindestens 10 Stunden für Fahrten auf einem Ausbildungsfahrzeug vorzusehen. Bei den Fahrstunden muss der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden (§ 2 Abs. 3 Satz 1 BKrFQV). Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK abge-legt.