Berufskraftfahrer Weiterbildung
& beschleunigte Grundqualifikation
Alle Fahrer, sofern sie
müssen eine Weiterbildung absolvieren.
Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre in Einheiten von mindestens 7 Stunden (z. B. 5 x 7 Stunden).
Die erste Weiterbildung (35 Stunden komplett) erfolgt
Die Weiterbildung wird durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen. Der Eintrag (siehe Beispiel-Abbildung) erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden.

Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern sie
müssen ab dem 10.09. 2009 (Erteilung der Fahrerlaubnis entscheidend) eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation ermöglicht das gewerbliche Führen von Lkw ab 18 Jahren. Ausgenommen ist die Klasse C/CE bei beschleunigter Grundqualifikation, hier gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Für die Prüfung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Einladung zur Prüfung erfolgt zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK.
Fahrschule Thürauf
Schäftersheimer Str. 52
97990 Weikersheim
Deutschland
0151 / 15502286
(Stefan Thürauf)