BKrFQG

Berufskraftfahrer Weiterbildung
& beschleunigte Grundqualifikation

Informationen zu den Anforderungen an den Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG): WEITERBILDUNG LKW

Grundsatz

Alle Fahrer, sofern sie

müssen eine Weiterbildung absolvieren.

Weiterbildung

Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre in Einheiten von mindestens 7 Stunden (z. B. 5 x 7 Stunden).

Die erste Weiterbildung (35 Stunden komplett) erfolgt

Nachweis Weiterbildung

Die Weiterbildung wird durch den Eintrag der harmonisierten Schlüsselzahl 95 der Europäischen Union auf dem Führerschein nachgewiesen. Der Eintrag (siehe Beispiel-Abbildung) erfolgt durch die für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständige Behörde sofern durch Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die erforderlichen Leistungen erbracht wurden.

Anforderungen an die Weiterbildung

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009

Grundsätze

Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern sie

müssen ab dem 10.09. 2009 (Erteilung der Fahrerlaubnis entscheidend) eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Beschleunigte Grundqualifikation

Mindestalter

Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation ermöglicht das gewerbliche Führen von Lkw ab 18 Jahren. Ausgenommen ist die Klasse C/CE bei beschleunigter Grundqualifikation, hier gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung „Grundqualifikation

Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger

Zulassungsvoraussetzung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger

Anmeldung zur Prüfung

Für die Prüfung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Einladung zur Prüfung erfolgt zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK.

Übersicht Prüfungen

Prüfungsteile Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Regelprüfung 90 Min. Quereinsteiger 60 Min. Umsteiger 45 Min.
Anmeldung über das Kontaktformular.

Stefan Thürauf

Kontakt

Fahrschule Thürauf
Schäftersheimer Str. 52
97990 Weikersheim
Deutschland

0151 / 15502286
(Stefan Thürauf)

Kontaktformular

Standorte

Weikersheim

Schäftersheimer Str. 52
97990 Weikersheim

Unterrichtszeiten:
Donnerstag von 18:30 bis 20:45 Uhr

Creglingen

Neue Straße 22
97993 Creglingen

Unterrichtszeiten:
Dienstag von 18:30 bis 20:45 Uhr

Schrozberg

Blaufelder-Str. 2
74572 Blaufelden

Unterrichtszeiten:
Mittwoch von 18:30 bis 20:45 Uhr

Igersheim

Goldbachstr. 1
97999 Igersheim

Unterrichtszeiten:
Mittwoch von 18:30 bis 20:45 Uhr