Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Flurförderzeuge
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter:
16 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
Keine
| Theoretische Ausbildung | ||
|---|---|---|
| Mindestumfang des | Vorbesitz einer anderen Klasse | |
| ohne | mit | |
| Grundunterricht | 12 | 6 |
| Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
| Gesamt | 14 | 8 |
| (Doppelstunden zu je 90 Min.) | ||
| Praktische Ausbildung | |
|---|---|
| keine praktische Ausbildung vorgeschrieben |
Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass
Anmeldung über das Onlineformular oder persönlich.
Fahrschule Thürauf
Schäftersheimer Str. 52
97990 Weikersheim
Deutschland
0151 / 15502286
(Stefan Thürauf)